AGB's

Schweizer Ski- & Snowboardschule Melchsee-Frutt

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Buchung unserer Aktivitäten. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schweizer Ski- & Snowboardschule Melchsee-Frutt (nachstehend SSSMF genannt) sorgfältig zu lesen:

1.     Anmeldung/Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Gast und der SSSMF kommt mit der auf die schriftliche, mündliche, persönliche oder online erfolgte Anmeldung folgenden Auftrags- und Anmeldebestätigung durch die SSSMF zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (einschliesslich dieser AGB) für den Gast und die SSSMF wirksam. Mit der Anmeldung anerkennt der Gast die vorliegenden AGB als integrierten Bestandteil des Vertrags mit der SSSMF. Meldet die buchende Person weitere Gäste an, so gilt der abgeschlossene Vertrag auch für die weiteren Gäste; die buchende Person steht für die Vertragspflichten der weiteren Gäste wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. 

Auch allen Lieferungen und Leistungen der SSSMF aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder anderer Onlinedienste liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2.     Vertragsgegenstand

Die SSSSMF verpflichtet sich – sofern ausserordentliche Ereignisse (u.a. Sturm und witterungsbedingte Einstellung des Bahn-, Transport- und Liftbetriebs) dies nicht verunmöglichen – für die durch den Gast gebuchte Aktivität die Leistungen gemäss der Leistungsbeschreibung des entsprechenden Angebots sowie den Angaben in der Auftrags- und Anmeldebestätigung ohne Garantie eines bestimmten Lern- & Ausbildungserfolges zu erbringen. 

Sonderwünsche können nur gestützt auf eine schriftliche Absprache mit der SSSMF berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten sind durch den Gast zu tragen.

3.     Preise

Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich, wenn im Angebot nichts anderes vermerkt ist, pro Person und in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten. Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen sind die Kosten der Anreise sowie Ausrüstung, Proviant, Getränke, Versicherung und Liftpass im Preis nicht inbegriffen. 

Die angegebenen Preise beinhalten keine MwSt., da die SSSMF nicht MwSt.-pflichtig ist. 

 

4.     Zahlungsbedingungen

Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen im Vertrag ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der Buchung der Aktivität zu begleichen. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung ist die SSSMF berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern, den Vertrag aufzulösen und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 einzuverlangen.

Kreditkartenzahlungen zugunsten der SSSMF werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz eingezogen. TREKKSOFT wird daher als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support@payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen. 

5.     Annullation oder Auftragsänderung durch den Gast

Ein Rücktritt vom Vertrag (Annullation) sowie die Umbuchung oder Änderung der gebuchten Aktivität hat bis 7 Tage vor Aktivitätsbeginn zu erfolgen. Massgebend für die Höhe der Annullationskosten ist das Datum des Eintreffens der Erklärung des Gastes bei der SSSMF. Erfolgt die Annullation bis 7 Tage vor der Aktivität, so verrechnet die SSSMF eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von maximal 20% der bezahlten Leistungen. Bei Annulation bis 48h vor Beginn der Aktivität werden 50% der gebuchten Leistung fällig. Bei späterer Annullierung wird die Aktivität zu 100% verrechnet und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Annullationen müssen entweder persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail über das Büro der SSSMF erfolgen.

Kann der Gast zufolge verspäteten Erscheinens nicht mehr an einer Aktivität teilnehmen oder muss letztere aus diesem Grund abgesagt werden, so werden dem Gast 100% des gebuchten Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende Mehrkosten, welche der SSSMF zufolge der durch den Gast verursachten Verschiebung oder Verspätung entstehen, werden dem Gast ebenfalls in Rechnung gestellt. Tritt der Gast eine Aktivität nicht an, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten. Tritt der Gast eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er diese vor ihrem Ende oder bricht sie vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Allfällige dadurch verursachte Zusatzkosten trägt der Gast.

Erleidet der Gast einen Unfall oder wird krank, erstattet ihm die SSSMF gegen Vorlage eines gültigen Arztzeugnisses ausschliesslich die infolge des Unfalls oder der Krankheit nicht bezogenen Leistungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezogener Leistungen besteht nicht.

 

6.     Annullation oder Auftragsänderung durch die SSSMF

Bei Aktivitäten mit einer Mindestanzahl Teilnehmenden kann die SSSMF die Aktivität bis um 
17 Uhr am Tag vor deren Durchführung absagen, wenn die Mindestanzahl der Teilnehmenden nicht erreicht wird. Zudem behält sich die SSSMF vor, Gruppen zusammenzulegen, die Unterrichtszeit zu kürzen oder den Preis anzupassen, falls die Mindestanzahl der Teilnehmenden nicht erreicht wird.

Eine Aktivität kann von der SSSMF abgesagt oder abgebrochen werden, wenn der Gast durch seine Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu gibt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Die SSSMF behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss und auch während der Aktivität das Programm oder einzelne Leistungen abzuändern, abzusagen oder abzubrechen, wenn Natur- und/- oder Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhergesehene Umstände (z.B. höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Sicherheits- oder andere Risiken) dies erfordern. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Aktivität entsteht dadurch nicht.

Die Hilfeleistungspflicht ist in der Schweiz gesetzlich verankert. Wer in einer Notsituation nicht hilft, obwohl es zumutbar ist, macht sich strafbar. Dementsprechend sind unsere Schneesport-lehrpersonen verpflichtet, bei Unfällen auf der Piste im Rahmen ihrer Möglichkeiten unverzüglich Hilfe zu leisten und die notwenigen Rettungsmassnahmen einzuleiten. Wird der Unterricht infolge einer solchen Hilfeleistung ganz oder teilweise unterbrochen oder verkürzt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion oder Ersatz der dadurch ausgefallenen Unterrichtszeit. 

7.     Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung für die Teilnahme. Der Gast verpflichtet sich, die SSSMF vorgängig schriftlich oder per E-Mail über allfällige gesundheitliche Probleme bzw. Einschränkungen oder eine Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. 

Die Teilnahme an einer Aktivität unter Einfluss von beeinträchtigenden Medikamenten, Drogen, Alkohol, Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Der Gast ist verpflichtet, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der SSSMF und deren Schneesportlehrpersonen Folge zu leisten. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Gast nicht (mehr) erfüllt oder befolgt, so kann die SSSMF bzw. die zuständige Schneesportlehrperson den Gast von der Aktivität ausschliessen.

Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen gemäss Ziffer 5. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

Kinder ab sechs Jahren und Erwachsene müssen im Besitz eines gültigen Liftpasses sein (nicht im Unterrichtspreis inbegriffen).

Die Einteilung der Gäste in Gruppen erfolgt durch die SSSMF bzw. deren Schneesportlehrpersonen nach den Richtlinien des Dachverbandes Swiss Snowsports. Nach Möglichkeit wird dabei den Wünschen der Gäste Rechnung getragen. Ein Wunsch des Gastes nach der Zuteilung einer bestimmten Schneesportlehrperson nimmt die SSSMF gerne entgegen, kann die Zuteilung jedoch nicht garantieren. Wechsel in der Zuteilung von Schneesportlehrpersonen liegen im Ermessen der SSSMF und können jederzeit erfolgen.

8.     Versicherung

Der Gast ist durch die SSSMF nicht versichert. Er hat selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle und Bergungskosten) abzuschliessen. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert.

9.     Beanstandungen und Schaden

Sämtliche Beanstandungen oder allfällig erlittener Schaden sind der Schneesportlehrperson unverzüglich an Ort und Stelle schriftlich mitzuteilen. Die Schneesportlehrperson hat die Entgegennahme der Mängel- oder Schadensliste schriftlich zu bestätigen. Die Lehrperson ist jedoch nicht befugt, im Namen der SSSMF, Forderungen anzuerkennen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs bei der SSSMF geltend zu machen. Die Bestätigung der Schneesportlehrperson sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung von allfälligen Schadenersatzansprüchen oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität geht die SSSMF davon aus, dass der Gast unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche verzichtet.

10.  Haftung

Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die SSSMF haftet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für allfälligen Schaden. Die SSSMF haftet nicht für den Schaden, der lediglich auf ein leichtes Verschulden der SSSMF zurückzuführen ist. Sollte eine Haftung für leichtes Verschulden dennoch bejaht werden, so ist die Haftung für Vermögens- und Sachschaden in jedem Fall auf den Vertragspreis begrenzt und gilt nur für unmittelbaren Schaden. Die SSSMF kann bei verschuldetem Ausfall einer vereinbarten Leistung innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesen Fällen sind sämtliche weiteren Ersatzansprüche ausgeschlossen.

 

Für Schaden aus Handlungen der Schneesportlehrperson haftet die SSSMF nur, wenn diese in Verrichtung ihrer Unterrichtstätigkeit handelt und der Schaden durch absichtliches oder grobfahrlässiges Handeln entstand.

Überträgt die SSSMF die Ausführung der Aktivität berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet die SSSMF nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten. Werden die Weisungen der SSSMF oder ihrer Schneesportlehrpersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der SSSMF. 

11.  Vermittlung von Partner Aktivitäten

Vermittelt die SSSMF Produkte und/oder Leistungen anderer Anbieter, so wird der Vertrag mit den anderen Anbietern abgeschlossen bzw. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die SSSMF übernimmt keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, höhere Gewalt, Verspätungen, Programmänderungen, Verluste und/oder andere Unregelmässigkeiten bzw. Schäden, welche aus dem Vertragsverhältnis mit den anderen Anbietern entstehen.

12.  Datenschutz

Die SSSMF behält sich das Recht vor, allfälliges Bildmaterial, dass während des Unterrichts oder sonstigen Veranstaltungen entstanden ist, entschädigungslos für Marketingzwecke zu verwenden. Sie können die Erlaubnis für die Nutzung und Weitergabe der Daten und Bilder jederzeit widerrufen, indem Sie uns eine entsprechende Nachricht an info@skischulefrutt.ch senden. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten und Datensicherheit finden sich in den Datenschutzinformationen auf unserer Website.

13.  Inhalt des Onlineangebotes

Die SSSMF übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die SSSMF, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der SSSMF kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die SSSMF behält sich ausdrücklich vor, Teile der Webseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung jederzeit zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 

 

14.  Urheber- und Kennzeichenrecht

Die SSSMF ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, der SSSMF selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der SSSMF. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SSSMF nicht gestattet.

15.  Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Gastes mit der SSSMF unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen.

16.   Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Kerns.

Kerns im Kanton Obwalden, September 2026 

Frutt Sports GmbH - Rental

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Buchung unserer Angebote. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frutt Sports GmbH sorgfältig zu lesen:

1.     Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch «AGB» genannt) gelten für sämtliche Miet- und Kaufverträge zwischen dem Frutt Rental (nachfolgend auch «Anbieter» genannt) und seinen Kunden. Mit der Reservation, Abholung oder dem Kauf von Waren anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Reservation bzw. Abholung oder Kauf gültige Version. 

2.     Angebot und Verfügbarkeit

Das Angebot umfasst die Vermietung von Ski-, Snowboard-, Schlittel- und weiterem Wintersportmaterial sowie den Verkauf von Wintersportzubehör. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Marke oder Material einer bestimmten Kategorie. Die Verfügbarkeit des Mietmaterials ist saison- und auslastungsabhängig. 

3.     Reservierung

Reservationen können online, telefonisch oder direkt vor Ort vorgenommen werden und erfolgen grundsätzlich unverbindlich sowie ohne Vorauszahlung. Nach Eingang der Reservation erhält der Kunde eine Reservationsbestätigung per E-Mail. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss das reservierte Material bis um 12.00 Uhr abgeholt werden. Andernfalls gilt die Reservation als erloschen und der Anbieter kann das Material weitervermieten. 

4.     Stornierung

Der Kunde kann seine Reservation bis am Vortag um 17.00 Uhr kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Umtriebsentschädigung zu verrechnen, da Material bereits reserviert und vorbereitet wurde. 

 

Der Anbieter ist berechtigt, Reservationen insbesondere aus folgenden Gründen zu stornieren: 

  • Höhere Gewalt

  • Aussergewöhnliche Witterungsverhältnisse

  • Schneemangel / Pistenschliessungen

  • Materialschäden

  • Fehlende Verfügbarkeit

Im Falle einer Stornierung durch den Anbieter besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung. 

5.     Preise

Alle Preise (Mietpreise sowie Verkaufspreise) verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Mietpreise gelten pro Tag, mehrere Tage oder Saison gemäss aktueller Preisliste. Zusätzliche Leistungen oder Nebenkosten werden separat ausgewiesen. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Abholung. 

6.     Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich bei der Abholung des Materials vor Ort. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtig den Anbieter, seine Leistungen zu verweigern. 

Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld (ausschliesslich in Schweizer Franken), Debitkarten, Kreditkarten und Twint

7.     Abholung und Rückgabe

Die Abholung erfolgt am vereinbarten Datum innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Frutt Rentals / des Anbieters. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Materials. 

Das Mietmaterial ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt während der offiziellen Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird dem Kunden mindestens ein zusätzlicher Miettag verrechnet. Im Falle einer frühzeitigen Rückgabe hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Mietkosten. Bei Unfall oder Krankheit wird gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses die nicht bezogene Leistung zurückerstattet.

Das Material wird bei der Rückgabe durch die Mitarbeitenden kontrolliert. 

 

8.     Mietmaterial und Zustand

Der Kunde ist verpflichtet, das Material bei der Übernahme zu kontrollieren und offensichtliche Mängel umgehend zu melden. Später geltend gemachte Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen am Material sind untersagt. Sicherheitsrelevante Einstellungen, insbesondere Bindungseinstellungen, dürfen ausschliesslich durch das Fachpersonal des Frutt Rental vorgenommen werden. 

9.     Haftung und Schadenersatz

Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer für das überlassene Material. Von der Haftung ausgenommen ist der normale, bestimmungsgemässe Verschleiss. Das Verwenden von Mietmaterial ausserhalb der markierten Pisten ist untersagt. In diesem Fall haftet der Kunde für jeglichen Verschleiss. Beschädigungen werden bei der Rückgabe dokumentiert und nach Aufwand bzw. Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Kunde für den vollen Ersatzwert des Materials. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden infolge: 

  • Unsachgemässer Benutzung

  • Fehlbedienung des Materials

  • Unfällen auf oder neben der Piste

  • Witterungseinflüssen

  • Pistenschliessungen

  • Höherer Gewalt

  • Falscher Angaben, welche zu Fehleinstellung des Materials führen können

Eine weitergehende Haftung des Anbieters wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

10.  Gruppen

Als Gruppen gelten Reservationen ab 10 Personen. Gruppenreservationen sind obligatorisch und die Daten der Teilnehmenden müssen mindestens 5 Tage vor Mietbeginn mitgeteilt werden. Für jede Gruppe ist eine verantwortliche Ansprechperson (Gruppenleitung) anzugeben. Folgende Angaben sind erforderlich: 

  • Name und Vorname

  • Telefonnummer

  • Wohnadresse

  • E-Mail-Adresse

Die Gruppenleitung ist verantwortlich für: 

  • Die Richtigkeit sämtlicher Angaben

  • Die vollständige Übermittlung der Materialdaten

  • Die Koordination der Materialabholung

  • Die Information der Gruppenmitglieder

  • Die Haftung für verursachte Schäden, sofern diese nicht einzelnen Personen eindeutig zugeordnet werden können

10.1       Materialangaben

Für eine optimale Vorbereitung sind nach Möglichkeit folgende Angaben zu übermitteln: 

  • Anzahl Personen

  • Gewünschtes Material 

  • Schuhgrösse

  • Körpergrösse

  • Körpergewicht

Die Angaben müssen per E-Mail eingereicht werden. 

10.2       Zahlungsbedingungen

Gruppen können nach Absprache bar (ausschliesslich Schweizer Franken), mit Karte oder Twint bezahlen oder gegen Rechnung beliefert werden. Rechnungen werden ausschliesslich ab einem Mindestbetrag von CHF 500.00 ausgestellt. 

10.3       Stornierung

Gruppenreservationen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Umtriebsentschädigung zu verrechnen, da Material bereits reserviert und vorbereitet wurde. 

11.  Verkauf

Unbenutzte und originalverpackte Verkaufsartikel können innerhalb von 14 Tagen gegen Vorweisen des Kaufbelegs zurückgegeben oder umgetauscht werden. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind insbesondere: 

  • Benutzte Artikel

  • Hygieneartikel

  • Individuell angepasste Artikel

  • Reduzierte Artikel 

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sowie allfällige Herstellergarantien.

 

12.  Besondere Bestimmungen Wintersport

Das Tragen eines geeigneten Helmes wird ausdrücklich empfohlen. Gesetzliche Helmpflichten bleiben vorbehalten. Jeder Wintersportler trägt die Verantwortung für sein Verhalten auf der Piste gemäss den aktuellen FIS-Verhaltensregeln. 

Der Anbieter empfiehlt den Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Sportgeräte- sowie Annullationsversicherung. 

13.  Minderjährige

Minderjährige dürfen Mietmaterial grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung beziehen. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter haften für sämtliche Verpflichtungen sowie verursachte Schäden minderjähriger Kunden. 

14.  Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zur Vertragsabwicklung notwendig ist. Es gilt ergänzend die separate Datenschutzerklärung der Frutt Sports GmbH. 

15.  Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Kerns OW. 

Kerns im Kanton Obwalden, September 2026

Frutt Sports GmbH - Events

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Buchung unserer Angebote. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frutt Sports GmbH sorgfältig zu lesen:

1.     Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch «AGB» genannt) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Frutt Events (nachfolgend auch «Anbieter» genannt) und seinen Kunden. Die AGB gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Buchungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten durch Frutt Events, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen gelten diese AGB mit der der Teilnahme als akzeptiert. 

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.

2.     Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote werden grundsätzlich auf Anfrage erstellt. Der Vertragsabschluss erfolgt in folgender Reihenfolge:

  • Anfrage durch den Kunden

  • Erstellung einer Offerte durch den Anbieter

  • Schriftliche Annahme der Offerte durch den Kunden

  • Schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter

Offerten sind freibleibend und unverbindlich bis zu ihrer schriftlichen Annahme. Sofern auf der Offerte nichts anderes vermerkt ist, beträgt deren Gültigkeit 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum.

Mündliche Absprachen erhalten ihre Gültigkeit erst nach schriftlicher Bestätigung. Auch Programmänderungen, Zusatzleistungen oder Sonderwünsche sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Erst mit der Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

 

3.     Leistungsumfang

Der Anbieter organisiert und koordiniert individuelle Veranstaltungen für Gruppen und Privatpersonen. Zum grundlegenden Angebot gehören insbesondere:

  • Teambuilding-Events

  • Outdoor-Aktivitäten

  • Firmenevents

  • Gruppenevents

Weiter möglich sind Skischul-Events, Schneesportrennen oder nach individueller Vereinbarung auch andere Angebote. Massgebend für den Leistungsumfang ist ausschliesslich die jeweilige Auftragsbestätigung.

Der Anbieter übernimmt die Gesamtkoordination des Events, wovon einzelne Leistungen auch durch ausgewählte Drittanbieter erbracht werden können.

4.     Drittanbieter und Partnerleistungen

Für Leistungen von Drittanbietern gelten deren eigenen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Dies betrifft insbesondere Leistungen von:

  • Sportbahnen Melchsee-Frutt

  • Skischule Melchsee-Frutt

  • Gastronomiebetrieben

  • Transportunternehmen

  • Weiteren Leistungspartnern

Der Anbieter vermittelt diese Leistungen oder integriert sie in den Gesamtanlass, haftet jedoch nicht für deren Durchführung oder allfällige Leistungsstörungen. Ausfälle, Verspätungen oder Einschränkungen von Drittanbietern begründen keine Haftung des Anbieters.

5.     Preise

Die Preise richten sich nach der individuellen Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Im Preis enthaltene Leistungen von Drittanbietern werden, wo nichts anderes vermerkt, als Bestandteil der Gesamtleistung verrechnet.

Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss können zu einer entsprechenden Preisanpassung führen 

 

6.     Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung des Events. Massgebend ist die bei der Auftragsbestätigung angegebene Rechnungsadresse. Der Anbieter kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Diese wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. sowie eine angemessene Umtriebsentschädigung erhoben.

7.     Stornierungsbedingungen

Es gelten grundsätzlich die in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarten Stornierungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Richtwerte:

Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung

Kosten

Bis 30 Tage vor Event

kostenlos

Bis 7 Tage vor Event

20%

Bis 48 Stunden vor Event

50%

weniger als 48 Stunden vor Event oder Nichterscheinen

100%

Stornierungen müssen zwingend schriftlich erfolgen. Eine Mitteilung per E-Mail ist ausreichend. Teilstornierungen oder Reduktionen der Anzahl Teilnehmende werden gemäss den vereinbarten Konditionen behandelt. Eine Mindestteilnehmerzahl kann in der Offerte definiert werden.

8.     Wetter & höhere Gewalt

Outdoor-Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Schlechtes Wetter, Pisten- oder Wegsperrungen sowie Betriebsunterbrüche von Bergbahnen gelten grundsätzlich nicht als Absagegrund. Der Anbieter kann das Programm nach Möglichkeit anpassen oder eine gleichwertige Alternative anbieten.

Kann einen Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, ist der Anbieter berechtigt, den Anlass abzusagen.

Bereits bezahlte Leistungen, welche nicht erbracht werden können, werden zurückerstattet. Weitergehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Den Teilnehmenden wird der Abschluss einer Annullations- bzw. Eventversicherung empfohlen.

 

9.     Teilnehmerzahl

Die definitive Teilnehmerzahl ist spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail mittzuteilen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nachträgliche Erhöhungen sind nach Verfügbarkeit möglich und können Mehrkosten verursachen. Reduktionen der Teilnehmerzahl werden gemäss den vereinbarten Stornierungsbedingungen behandelt. Eine Mindestanzahl von Teilnehmenden kann Bestandteil der Offerte sein.

10.  Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Kunden verpflichten sich dem Anbieter gegenüber für Folgendes:

  • Vollständige und korrekte Angaben bei der Anfrage

  • Firstgerechte Mitteilung der genauen Anzahl Teilnehmenden

  • Rechtzeitige Bekanntgabe von besonderen Bedürfnissen oder gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmenden

  • Frühzeitige Mitteilung von Änderungen oder Anpassungswünschen

  • Bennen einer verantwortlichen Ansprechperson

  • Information der Teilnehmenden über Ablauf, Ausrüstung und Anforderungen

  • Einhalten sämtlicher Weisungen des Anbieters sowie Hausordnungen und Vorschriften von Drittanbietern

11.  Haftung und Sicherheit

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Anbieter gewährleistet eine fachkundige Organisation und Leitung der von ihm selbst durchgeführten Aktivitäten. Sicherheitsanweisungen der Aktivitätsleitenden sind jederzeit einzuhalten. Der Anbieter haftet nicht für:

  • Unfälle im Rahmen sportlicher Aktivitäten, soweit gesetzlich zulässig

  • Schäden infolge Missachtung von Sicherheitsanweisungen

  • Schäden durch Fehlverhalten von Teilnehmenden

  • Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände

  • Leistungsstörungen von Drittanbietern

Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Den Teilnehmenden wird der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Sportversicherung empfohlen.

 

12.  Öffentliche Veranstaltungen

Bei öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen gelten diese AGB mit der Anmeldung oder, sofern keine Anmeldung nötig, mit der Teilnahme als akzeptiert.

Der Anbieter kann Teilnehmende, welche Sicherheitsanweisungen missachten oder den Ablauf erheblich stören, vom Event oder der Aktivität ausschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Während Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese dürfen für Marketing-, Kommunikations- und Dokumentationszwecke verwendet werden. Teilnehmende welche keine Veröffentlichung wünschen, haben dies dem Anbieter spätestens vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

13.  Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Erstellung der Offerte, Vertragsabwicklung und Durchführung der Veranstaltung bearbeitet. Eine Weitergabe an beteiligte Leistungspartner erfolgt nur soweit erforderlich. Es gilt ergänzend die separate Datenschutzerklärung der Frutt Sports GmbH.

14.  Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Kerns OW.

Kerns im Kanton Obwalden, September 2026

Frutt Sports GmbH - Rental

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Buchung unserer Angebote. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frutt Sports GmbH sorgfältig zu lesen:

1.     Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch «AGB» genannt) gelten für sämtliche Miet- und Kaufverträge zwischen dem Frutt Rental (nachfolgend auch «Anbieter» genannt) und seinen Kunden. Mit der Reservation, Abholung oder dem Kauf von Waren anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Reservation bzw. Abholung oder Kauf gültige Version. 

2.     Angebot und Verfügbarkeit

Das Angebot umfasst die Vermietung von Ski-, Snowboard-, Schlittel- und weiterem Wintersportmaterial sowie den Verkauf von Wintersportzubehör. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Marke oder Material einer bestimmten Kategorie. Die Verfügbarkeit des Mietmaterials ist saison- und auslastungsabhängig. 

3.     Reservierung

Reservationen können online, telefonisch oder direkt vor Ort vorgenommen werden und erfolgen grundsätzlich unverbindlich sowie ohne Vorauszahlung. Nach Eingang der Reservation erhält der Kunde eine Reservationsbestätigung per E-Mail. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss das reservierte Material bis um 12.00 Uhr abgeholt werden. Andernfalls gilt die Reservation als erloschen und der Anbieter kann das Material weitervermieten. 

4.     Stornierung

Der Kunde kann seine Reservation bis am Vortag um 17.00 Uhr kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Umtriebsentschädigung zu verrechnen, da Material bereits reserviert und vorbereitet wurde. 

 

Der Anbieter ist berechtigt, Reservationen insbesondere aus folgenden Gründen zu stornieren: 

  • Höhere Gewalt

  • Aussergewöhnliche Witterungsverhältnisse

  • Schneemangel / Pistenschliessungen

  • Materialschäden

  • Fehlende Verfügbarkeit

Im Falle einer Stornierung durch den Anbieter besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung. 

5.     Preise

Alle Preise (Mietpreise sowie Verkaufspreise) verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Mietpreise gelten pro Tag, mehrere Tage oder Saison gemäss aktueller Preisliste. Zusätzliche Leistungen oder Nebenkosten werden separat ausgewiesen. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Abholung. 

6.     Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich bei der Abholung des Materials vor Ort. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtig den Anbieter, seine Leistungen zu verweigern. 

Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld (ausschliesslich in Schweizer Franken), Debitkarten, Kreditkarten und Twint

7.     Abholung und Rückgabe

Die Abholung erfolgt am vereinbarten Datum innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Frutt Rentals / des Anbieters. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Materials. 

Das Mietmaterial ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt während der offiziellen Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird dem Kunden mindestens ein zusätzlicher Miettag verrechnet. Im Falle einer frühzeitigen Rückgabe hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Mietkosten. Bei Unfall oder Krankheit wird gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses die nicht bezogene Leistung zurückerstattet.

Das Material wird bei der Rückgabe durch die Mitarbeitenden kontrolliert. 

 

8.     Mietmaterial und Zustand

Der Kunde ist verpflichtet, das Material bei der Übernahme zu kontrollieren und offensichtliche Mängel umgehend zu melden. Später geltend gemachte Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen am Material sind untersagt. Sicherheitsrelevante Einstellungen, insbesondere Bindungseinstellungen, dürfen ausschliesslich durch das Fachpersonal des Frutt Rental vorgenommen werden. 

9.     Haftung und Schadenersatz

Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer für das überlassene Material. Von der Haftung ausgenommen ist der normale, bestimmungsgemässe Verschleiss. Das Verwenden von Mietmaterial ausserhalb der markierten Pisten ist untersagt. In diesem Fall haftet der Kunde für jeglichen Verschleiss. Beschädigungen werden bei der Rückgabe dokumentiert und nach Aufwand bzw. Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Kunde für den vollen Ersatzwert des Materials. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden infolge: 

  • Unsachgemässer Benutzung

  • Fehlbedienung des Materials

  • Unfällen auf oder neben der Piste

  • Witterungseinflüssen

  • Pistenschliessungen

  • Höherer Gewalt

  • Falscher Angaben, welche zu Fehleinstellung des Materials führen können

Eine weitergehende Haftung des Anbieters wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

10.  Gruppen

Als Gruppen gelten Reservationen ab 10 Personen. Gruppenreservationen sind obligatorisch und die Daten der Teilnehmenden müssen mindestens 5 Tage vor Mietbeginn mitgeteilt werden. Für jede Gruppe ist eine verantwortliche Ansprechperson (Gruppenleitung) anzugeben. Folgende Angaben sind erforderlich: 

  • Name und Vorname

  • Telefonnummer

  • Wohnadresse

  • E-Mail-Adresse

Die Gruppenleitung ist verantwortlich für: 

  • Die Richtigkeit sämtlicher Angaben

  • Die vollständige Übermittlung der Materialdaten

  • Die Koordination der Materialabholung

  • Die Information der Gruppenmitglieder

  • Die Haftung für verursachte Schäden, sofern diese nicht einzelnen Personen eindeutig zugeordnet werden können

10.1       Materialangaben

Für eine optimale Vorbereitung sind nach Möglichkeit folgende Angaben zu übermitteln: 

  • Anzahl Personen

  • Gewünschtes Material 

  • Schuhgrösse

  • Körpergrösse

  • Körpergewicht

Die Angaben müssen per E-Mail eingereicht werden. 

10.2       Zahlungsbedingungen

Gruppen können nach Absprache bar (ausschliesslich Schweizer Franken), mit Karte oder Twint bezahlen oder gegen Rechnung beliefert werden. Rechnungen werden ausschliesslich ab einem Mindestbetrag von CHF 500.00 ausgestellt. 

10.3       Stornierung

Gruppenreservationen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Umtriebsentschädigung zu verrechnen, da Material bereits reserviert und vorbereitet wurde. 

11.  Verkauf

Unbenutzte und originalverpackte Verkaufsartikel können innerhalb von 14 Tagen gegen Vorweisen des Kaufbelegs zurückgegeben oder umgetauscht werden. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind insbesondere: 

  • Benutzte Artikel

  • Hygieneartikel

  • Individuell angepasste Artikel

  • Reduzierte Artikel 

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sowie allfällige Herstellergarantien.

 

12.  Besondere Bestimmungen Wintersport

Das Tragen eines geeigneten Helmes wird ausdrücklich empfohlen. Gesetzliche Helmpflichten bleiben vorbehalten. Jeder Wintersportler trägt die Verantwortung für sein Verhalten auf der Piste gemäss den aktuellen FIS-Verhaltensregeln. 

Der Anbieter empfiehlt den Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Sportgeräte- sowie Annullationsversicherung. 

13.  Minderjährige

Minderjährige dürfen Mietmaterial grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung beziehen. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter haften für sämtliche Verpflichtungen sowie verursachte Schäden minderjähriger Kunden. 

14.  Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zur Vertragsabwicklung notwendig ist. Es gilt ergänzend die separate Datenschutzerklärung der Frutt Sports GmbH. 

15.  Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Kerns OW. 

Kerns im Kanton Obwalden, September 2026

Frutt Sports GmbH - Fuchs- & Hasenbeiz

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Buchung unserer Angebote. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frutt Sports GmbH sorgfältig zu lesen:

1.     Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch «AGB» genannt) gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen der Fuchs- & Hasenbeiz (nachfolgend auch «Anbieter» genannt) auf Melchsee-Frutt. Sie gelten insbesondere für den Verkauf von einfachen Speisen und Getränken im Selbstbedienungsbetrieb sowie für individuell vereinbarte Gruppenanlässe und Events. 

Mit der Bestellung und dem Erwerb von Waren der Fuchs- & Hasenbeiz anerkennen die Gäste diese AGB als verbindlich. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version. 

2.     Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Gast und Anbieter kommt mit der Bestellung und deren Bezahlung zustande. 

3.     Öffnungszeiten / Wetter- und Betriebsabhängigkeit

Die Fuchs- & Hasenbeiz wird saisonal betrieben. Die aktuellen Öffnungszeiten werden vor Ort oder über die offiziellen Kommunikationskanäle des Anbieters bekannt gegeben. Der Betrieb sowie das Angebot können aufgrund von Witterungsverhältnissen, Schneeverhältnissen, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen oder aus betrieblichen Gründen kurzfristig eingeschränkt, angepasst oder vorübergehend eingestellt werden. Aus solchen Einschränkungen oder Betriebsschliessungen entstehen keine Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche. 

4.     Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Massgebend sind die jeweils vor Ort publizierten Preise gemäss Preisliste. 

Die Bezahlung erfolgt unmittelbar bei der Bestellung. Es werden ausschliesslich die vom Anbieter angebotenen Zahlungsmittel akzeptiert. Zu den akzeptierten Zahlungsmitteln gehören Bargeld (ausschliesslich in Schweizer Franken), Debitkarten, Kreditkarten und Twint. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. 

 

5.     Reservationen

Für den regulären Gastronomiebetrieb werden keine Tischreservationen entgegengenommen. Sitzplätze stehen ausschliesslich nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze oder freie Plätze besteht nicht. 

6.     Events und exklusive Anlässe

Gruppenanlässe, exklusive Nutzungen oder Events werden ausschliesslich auf Grundlage einer individuellen Offerte durchgeführt. Die Offerte regelt insbesondere den Leistungsumfang, die Anzahl der Teilnehmenden, allfällige Pauschalen oder Mindestkonsumationen sowie weitere vereinbarte Leistungen. Mit der Annahme der Offerte kommt der Vertrag zustande. 

6.1   Anmeldung und Änderung von Events

Anmeldungen für Gruppenanlässe und Events erfolgen schriftlich oder mündlich und werden mit der Bestätigung durch den Anbieter verbindlich. 

6.2   Annullation von Events

Bei einer Annullation können folgende Kosten in Rechnung gestellt werden: 

Zeitpunkt der schriftlichen Annullation

Kosten

Bis 14 Tage vor Event

kostenlos

Bis 7 Tage vor Event

50%

Bis 48 Stunden vor Event

80%

weniger als 48 Stunden vor Event oder Nichterscheinen

100%

Bereits eingekaufte oder vorbereitete Leistungen können unabhängig davon vollständig verrechnet werden. 

7.     Mitgebrachte Speisen und Getränke

Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ausnahmen können vom Anbieter unter freiem Ermessen bewilligt werden. 

8.     Allergene und Lebensmittelunverträglichkeiten

Informationen über deklarationspflichtige Allergene werden auf Anfrage durch das Personal erteilt. Trotz sorgfältiger Herstellung und Verarbeitung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lebensmittel Spuren weiterer Allergene enthalten oder Kreuzkontaminationen auftreten. Gäste mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten sind verpflichtet, sich vor der Bestellung entsprechend zu informieren. 

 

9.     Hausordnung und Verhalten

Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang wird von allen Gästen erwartet. Die vorhandene Infrastruktur, einschliesslich Terrasse und Aussenbereiche, sind sorgfältig zu benutzen. Beschädigungen oder aussergewöhnliche Verunreinigungen sind umgehend dem Personal zu melden und können den verursachenden Personen in Rechnung gestellt werden. 

Der Anbieter behält sich vor, Personen, welche den Betrieb stören, andere Gäste gefährden oder gegen die Hausordnung verstossen, vom Betriebsgelände zu verweisen und allenfalls ein Hausverbot zu erteilen. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. 

Die Gäste haben den Weisungen des Personals Folge zu leisten.

10.  Haftung und Sicherheit

Die Benutzung der gesamten Infrastruktur erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Anbieter haftet soweit gesetzlich zulässig ausschliesslich für Schäden, welche auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für einfache Fahrlässigkeit wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Personen- oder Sachschäden, welche durch unsachgemässes Verhalten von Gästen entstehen, wird keine Haftung übernommen. 

Der Anbieter haftet nicht für Diebstahl von Gegenständen der Gäste. Gefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit aufbewahrt und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

11.  Jugendschutz

Beim Verkauf alkoholischer Getränke werden die geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten. Das Personal ist berechtig, bei Bedarf einen amtlichen Ausweis zur Alterskontrolle zu verlangen. 

12.  Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich im erforderlichen Umfang bearbeitet, insbesondere zur Bearbeitung von Eventanfragen, Reservationen oder administrativen Zwecken. Es gilt ergänzend die separate Datenschutzerklärung der Frutt Sports GmbH. 

13.  Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Kerns OW.

Kerns im Kanton Obwalden, September 2026